Solidarisch sparen

AGB für solidarisches Sparen

Sparbücher des Crédit Municipal de Paris

Artikel 1: DEFINITION: Ein Sparbuch des Crédit Municipal kann die Form eines Kontos auf einem Solidaritätssparbuch oder eines Kontos auf einem Sparbuch Paris Partage ("Sparbuch") annehmen.

1.1. Solidaritätssparbuchkonto: Das Solidaritätssparbuch des Crédit Municipal de Paris ist ein zinstragendes Sichtsparkonto. Es wird auf unbestimmte Zeit eröffnet. Das Finansol-Siegel garantiert die Solidarität und die Transparenz des Solidaritätssparbuchs1.

1.2 Sparbuch Paris Partage: Das Sparbuch Paris Partage des Crédit Municipal de Paris ist ein zinstragendes Sichtsparkonto. Es wird auf unbestimmte Zeit eröffnet. Der Inhaber verpflichtet sich, einen Teil seiner Zinsen mit einer der vom Crédit Municipal de Paris vorgeschlagenen Organisationen zu teilen, gemäß den in den besonderen Bedingungen vereinbarten Modalitäten. Spenden an Vereine haben Anspruch auf eine Steuerermäßigung. Der Verein, der von den Spenden profitiert, stellt dem Kunden somit eine Bescheinigung aus, die es ihm ermöglicht, von einer Steuerermäßigung zu profitieren. Das Finansol-Siegel garantiert die Solidarität und die Transparenz des Sparbuchs Paris Partage1.

Artikel 2: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: Der Crédit Municipal de Paris ist ein öffentliches kommunales Kredit- und Sozialhilfeinstitut, das von der Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (Aufsichtsbehörde) zugelassen ist. Der zwischen dem Kunden und dem Crédit Municipal de Paris geschlossene Vertrag besteht aus: den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; und den Besonderen Geschäftsbedingungen des Kontos oder der Konten, die der Kunde gemäß den Bestimmungen von Artikel 3 abschließt. Eine elektronische Kopie der unterzeichneten besonderen Bedingungen wird dem Kunden bei der Eröffnung eines Sparbuchs ausgehändigt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf der Internetseite des Crédit Municipal de Paris verfügbar. Zu jedem Zeitpunkt kann der Kunde kostenlos eine Kopie der jeweils gültigen Fassung dieser Dokumente anfordern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Sparbücher, die bei Crédit Municipal de Paris gehalten werden. Sie regeln auch die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten, die nach der Schließung eines Sparbuchs bestehen bleiben.

Artikel 3: ERÖFFNUNG EINES SPARBUCHS: Die Eröffnung eines Kontos auf einem Sparbuch des Crédit Municipal de Paris kann von jeder volljährigen natürlichen Person beantragt werden, die nach den französischen Steuervorschriften den Status eines in Frankreich ansässigen Bürgers hat. Jedes Sparbuch des Crédit Municipal de Paris kann nur einen einzigen Inhaber haben. Es wird durch eine eigene Nummer individualisiert. Ein Kunde kann haben: ein Sparbuch Solidarität; oder ein Sparbuch Paris Partage; oder ein Sparbuch Solidarität und ein Sparbuch Paris Partage. Das Konto gilt erst dann als eröffnet, wenn das erforderliche Mindestguthaben eingegangen ist und die Eröffnung des Sparbuchs vom Crédit Municipal de Paris bestätigt wurde. Im Rahmen der Aufnahme der Geschäftsbeziehung sammelt der Crédit Municipal de Paris eine Reihe von Informationen und Identifikationsdokumenten gemäß den Bestimmungen der besonderen Bedingungen. Darüber hinaus kann der Crédit Municipal de Paris zusätzliche Dokumente zur Identifizierung und Kenntnis des Kunden anfordern und sammeln, die über die in den besonderen Bedingungen aufgelisteten hinausgehen. Der Kunde ist verpflichtet, den Crédit Municipal de Paris über jede Änderung zu informieren, die sich auf die Funktionsweise des Sparbuchs auswirken könnte (Änderung der Adresse, der Telefonnummer usw.), und alle vom Crédit Municipal de Paris angeforderten beweiskräftigen Dokumente vorzulegen. Der Zinssatz des Kontos, der zur Anwendung kommt, ist der zum Zeitpunkt der tatsächlichen Eröffnung des Sparbuchs des Crédit Municipal de Paris geltende Zinssatz, der in den besonderen Bedingungen angegeben ist. Der Zinssatz kann gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 geändert werden. Die Eröffnung und der Betrieb eines Sparbuchs sind kostenlos. Der Crédit Municipal de Paris erhebt somit keine Gebühren. Der Mindesteinzahlungsbetrag beträgt 50 Euro bei Eröffnung und im Laufe der Geschäftsbeziehung, und der Kontostand darf nie unter diesem Betrag liegen, außer in dem Fall, dass die angelegten Gelder über das Sparbuch zur Eröffnung eines oder mehrerer Terminkonten geleitet wurden und dieses oder diese Konten ohne Unterbrechung verlängert wurden. Der Crédit Municipal de Paris kann die Annahme des Zeichnungsantrags ablehnen, ohne verpflichtet zu sein, seine Entscheidung zu begründen. Der Kunde wird über die Annahme oder Ablehnung der Eröffnung des Sparbuchkontos informiert.

3.1 Solidaritäts-Sparbuchkonto: Einzahlungen können auf das Solidaritäts-Sparbuch bis zu einem Gesamtbestand von 600 000 Euro getätigt werden.

3.2 Sparbuchkonto Paris Partage: Einzahlungen können auf das Sparbuch Paris Partage bis zu einem Gesamtbestand von 50.000 Euro getätigt werden. Bei der Eröffnung des Kontos bestimmt der Kontoinhaber die Organisation, die von seiner Spende profitiert, sowie die Höhe der Zinsaufteilung: 25%, 50%, 75% oder 100%. Diese Wahl kann während der Laufzeit des Vertrags durch den Abschluss eines Nachtrags zu den Besonderen Bedingungen geändert werden.

3.3. Für einen geschützten Volljährigen eröffnetes Sparbuch: Die Eröffnung des Sparbuchs für eine volljährige Person, die Gegenstand einer Schutzmaßnahme ist, erfolgt nach Nachweis der Identität des Kunden und seines Vertreters und Vorlage des Gerichtsbeschlusses, der die Regeln für die Funktionsweise des Kontos festlegt, an das Kreditinstitut. Wenn die Schutzmaßnahme Anwendung findet, während das Sparbuch bereits eröffnet ist, informiert der gesetzliche Vertreter des Kunden den Crédit Municipal de Paris darüber und legt ihm die Entscheidung vor, die die Maßnahme anordnet.

Artikel 4: FERNVERKAUF - RÜCKTRITTSFRIST: Wenn der Vertrag im Fernabsatz gemäß den Bedingungen der Artikel L. 343-1 ff. des französischen Währungs- und Finanzgesetzes abgeschlossen wurde und selbst wenn die Erfüllung dieses Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat, wird der Kunde über die Möglichkeit informiert, seine Verpflichtung zu widerrufen. Gemäß den Bestimmungen der Artikel L. 222-7 ff. des Verbraucherschutzgesetzes kann dieses Widerrufsrecht ausgeübt werden, indem der Kunde ein Einschreiben mit Rückschein innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab folgendem Datum sendet: dem Abschluss des Vertrags, der durch die schriftliche Bestätigung des Crédit Municipal de Paris materialisiert wird, dem Tag, an dem der Kunde die Vertragsbedingungen und Informationen erhält, gemäß Artikel L. 222-6 des Verbraucherschutzgesetzes, wenn dieses letzte Datum nach dem Datum des Vertragsabschlusses liegt.

Artikel 5: FUNKTIONSWEISE: Einzahlungen auf das Sparbuch des Crédit Municipal de Paris können jederzeit entweder durch Überweisungen von einem Einlagenkonto, das bei einem in Frankreich ansässigen Kreditinstitut auf den Namen des Sparbuchinhabers eröffnet wurde, und/oder in Form von Scheckeinreichungen vorgenommen werden. Der Mindestbetrag für die Einzahlung beträgt 50 Euro. Die Abhebung der verfügbaren Beträge kann jederzeit auf ausdrücklichen, unterzeichneten Antrag des Kunden (per Post oder E-Mail mitgeteilt) oder über den auf der Website des Crédit Municipal de Paris verfügbaren Kundenbereich in Form einer Überweisung auf ein Sichtkonto erfolgen, das im Namen des Kunden bei einem anderen in Frankreich eröffneten Kreditinstitut eröffnet wurde, nachdem der RIB im Kundenbereich registriert wurde. Wenn die Abhebung auf eine Scheckeinreichung folgt, muss eine Kündigungsfrist von 21 Tagen eingehalten werden, damit die Abbuchung vom Sparbuch gültig wird.

Artikel 6: VERGÜTUNG: Der zum Zeitpunkt der Eröffnung des Sparbuchs geltende nominale Bruttojahreszins wurde dem Kunden vor der Eröffnung seines Sparbuchs zur Kenntnis gebracht und ist in den besonderen Bedingungen angegeben. Dieser Zinssatz wird vom Crédit Municipal de Paris frei festgelegt und kann Schwankungen unterworfen sein. Der Crédit Municipal de Paris informiert den Kunden über die Änderungen des Zinssatzes und das Datum seines Inkrafttretens durch jedes ihm genehme Mittel. Die Zinsen werden vierzehntägig berechnet. Einzahlungen werden ab dem 1. Tag der auf die Einzahlung folgenden zwei Wochen verzinst. Abhebungen werden ab dem Ende des vorhergehenden Zweiwochenzeitraums nicht mehr verzinst. Die Zinsen werden einmal jährlich am 31. Dezember abgerechnet und dem Konto zu Beginn des folgenden Jahres gutgeschrieben. Der Crédit Municipal verschickt jährlich eine Informationsübersicht über das Sparbuch. Bei Schließung im Laufe des Jahres werden die Zinsen bei Schließung des Sparbuchs ausgezahlt.

Artikel 7: Überweisung der Spende des Sparbuchs PARIS PARTAGE : Die Auszahlung an die begünstigte Organisation erfolgt einmal jährlich zu Beginn des Jahres oder bei der Schließung des Kontos, wenn diese im Laufe des Jahres stattfindet.

Artikel 8: BESTEUERUNG DER ZINSERTRÄGE 8.1 Besteuerung des Solidaritätssparbuchs: Auf die Zinserträge wird ein einheitlicher Pauschalabzug angewandt. Dieser beträgt 30 % und setzt sich aus Sozialabgaben und einer pauschalen Einkommenssteuer zusammen. Die Sozialabgaben in Höhe von 17,2 % werden bei der Auszahlung der Zinsen an der Quelle einbehalten. Die pauschale Einkommenssteuerabgabe von 12,80 % wird ebenfalls an der Quelle einbehalten. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, sich von der Anwendung dieser Steuer befreien zu lassen, sofern er die erforderlichen Bedingungen in Bezug auf sein steuerliches Referenzeinkommen erfüllt und seinen Antrag per E-Mail oder per Post an den Crédit Municipal de Paris innerhalb der von den Vorschriften geforderten Fristen gestellt hat. Da diese Ausnahmeregelung jährlich gilt, muss der Kontoinhaber sie spätestens am 30. November eines jeden Jahres verlängern. Im Falle eines Wechsels des steuerlichen Wohnsitzes muss der Kunde den Crédit Municipal de Paris so schnell wie möglich darüber informieren. Sein Konto wird dann gemäß den Bedingungen, die infra in Artikel 10 dargelegt sind, geschlossen.

8.2: BESTEUERUNG DES GETEILTEN WETT-SPARBUCHS : Der Anteil der Zinsen, der nicht geteilt wird, unterliegt der in Artikel 8.1 beschriebenen gemeinsamen Besteuerung durch den einheitlichen Pauschalabzug. Der Anteil der Zinsen, der an die gewählte Empfängerorganisation ausgezahlt wird, unterliegt dem solidarischen Pauschalabzug mit befreiender Wirkung zum Satz von 5 % zuzüglich der Sozialabgaben von 17,2 %. Die Spende der Zinsen berechtigt zu einer Steuerermäßigung gemäß der geltenden Spendengesetzgebung. Die begünstigte Organisation sendet dem Kunden jedes Jahr eine Steuerquittung über die Transaktionen des vergangenen Jahres für jede Nettoeinzahlung von mehr als 5 Euro. Im Falle einer Änderung des steuerlichen Wohnsitzes muss der Kunde den Crédit Municipal de Paris so schnell wie möglich darüber informieren. Sein Konto wird dann gemäß den Bedingungen, die infra in Artikel 10 dargelegt sind, geschlossen.

Artikel 9: EINLAGENGARANTIE: Der Kunde wird darüber informiert, dass der Crédit Municipal de Paris dem in Artikel L. 312-4 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs vorgesehenen Mechanismus zur Sicherung von Wertpapieren und Einlagen beigetreten ist. Der Fondsgarantiemechanismus soll die Forderung entschädigen, die sich insbesondere aus der Nichtverfügbarkeit von Barmitteln ergibt, die bei einem teilnehmenden Institut hinterlegt sind. Die Entschädigungshöchstgrenze liegt bei 100.000 EUR pro Institut und Einleger. Weitere Informationen über die Bedingungen (insbesondere Ausschlüsse) oder die Fristen für die Entschädigung können per Post beim : Fonds de garantie des dépôts et de Résolution (" FGDR ") 65 rue de la Victoire 75009 Paris 01 58 18 38 08 oder per E-Mail: Siehe E-Mail Für weitere Informationen kann der Kunde in Anhang 1 nachlesen.

Artikel 10: SCHLIESSUNG DES KONTOS UND ABHOLUNG DER GELDER: Der Kunde kann das Konto jederzeit und ohne Vorankündigung schließen, indem er seinen Antrag per E-Mail mit einem von ihm unterzeichneten Schreiben als Anlage oder per Einschreiben mit Rückschein an den Service Epargne des Crédit Municipal de Paris stellt. Der Crédit Municipal de Paris behält sich das Recht vor, das Konto unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten gegenüber dem Kunden zu schließen, außer unter besonderen Umständen im Falle der Nichteinhaltung bestimmter gesetzlicher, regulatorischer oder vertraglicher Verpflichtungen. Im Falle der Weigerung des Kunden, alle vom Crédit Municipal geforderten Informationen zu übermitteln, damit dieser seinen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus nachkommen kann, kann das Konto unverzüglich geschlossen werden. Im Falle des Todes des Versicherungsnehmers wird das Sparbuch eingefroren, bis die Anweisungen der Rechtsnachfolger oder des mit dem Nachlass beauftragten Notars vorliegen. Im letzteren Fall wird das Konto unter den oben beschriebenen Bedingungen geschlossen.

Auszahlung der Spende bei Schließung eines Sparbuchs Paris Partage: Bei Schließung eines Sparbuchs Paris Partage wird die vorgesehene Spende an die begünstigte Organisation ausgezahlt.

Artikel 11: EINLAGENGARANTIE: Der Kunde wird darüber informiert, dass der Crédit Municipal de Paris dem in Artikel L. 312-4 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs vorgesehenen Mechanismus der Wertpapier- und Einlagensicherung beigetreten ist. Der Fondsgarantiemechanismus soll die Forderung entschädigen, die sich insbesondere aus der Nichtverfügbarkeit von Barmitteln ergibt, die bei einem teilnehmenden Institut hinterlegt sind. Die Entschädigungshöchstgrenze liegt bei 100.000 EUR pro Institut und Einleger. Weitere Informationen über die Bedingungen (insbesondere Ausschlüsse) oder die Fristen für die Entschädigung können per Post beim : Fonds de garantie des dépôts et de Résolution (" FGDR ") 65 rue de la Victoire 75009 Paris 01 58 18 38 08 oder per E-Mail: Siehe E-Mail Für weitere Informationen kann der Kunde in Anhang 1 nachlesen.

Artikel 12: Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung: In Anwendung der Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist der Crédit Municipal de Paris insbesondere verpflichtet: die Identität seiner Kunden zu identifizieren und zu überprüfen und Elemente der Kundenkenntnis zu sammeln, die für die Erfassung des Risikoprofils seiner Kunden erforderlich sind; die in seinen Büchern verbuchten Beträge und Transaktionen zu melden, von denen der Crédit Municipal de Paris weiß, vermutet oder einen begründeten Verdacht hat, dass sie aus einer Straftat stammen, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist, oder mit der Finanzierung des Terrorismus oder einer Steuerhinterziehung in Verbindung stehen ; sich bei Geschäften, die ungewöhnlich erscheinen, insbesondere aufgrund ihrer Modalitäten, ihres Betrags oder ihres außergewöhnlichen Charakters im Vergleich zu den bisher von diesem Kunden bearbeiteten Geschäften oder im Vergleich zu den verfügbaren Kundenkenntnissen, beim Kunden zu informieren. Diese Informationen beziehen sich auf die Herkunft und den Bestimmungsort der fraglichen Beträge sowie auf den Zweck der Transaktion. Die Weigerung des Kunden, alle Informationen mitzuteilen, kann zur sofortigen und fristlosen Schließung der Konten gemäß den in Artikel 10 genannten finanziellen Bedingungen führen. Der Crédit Municipal de Paris kann aufgrund der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung verpflichtet sein, vor der Durchführung einer Transaktion die Genehmigung staatlicher Stellen einzuholen. Darüber hinaus kann der Crédit Municipal de Paris bestimmte Maßnahmen ergreifen, einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten, die zu Verzögerungen oder zur Verweigerung der Durchführung bestimmter Transaktionen führen können. Der Crédit Municipal de Paris ist auch verpflichtet, zusätzliche Wachsamkeitsmaßnahmen gegenüber politisch exponierten Personen im Sinne von Artikel R. 561-18 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs anzuwenden. Der Crédit Municipal de Paris ist somit verpflichtet, sich nach der Herkunft des Vermögens und der Gelder zu erkundigen, die in die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion involviert sind. Der Kunde verpflichtet sich, dem Crédit Municipal de Paris so oft wie nötig alle nützlichen Informationen über den Hintergrund dieser Transaktionen zu geben.

Artikel 13: INAKTIVES KONTO: Das Sparbuch wird nach einem Zeitraum von fünf Jahren als inaktiv betrachtet, wenn : das Sparbuch Gegenstand keiner Transaktion außer der Eintragung von Zinsen war; oder der Kunde sich in keiner Form beim Crédit Municipal de Paris gemeldet oder eine Transaktion auf einem anderen Konto vorgenommen hat, das auf seinen Namen in den Büchern des Instituts eröffnet wurde; oder der Kunde verstorben ist und nach Ablauf eines Zeitraums von zwölf Monaten nach dem Tod, in dem keiner seiner Rechtsnachfolger den Crédit Municipal de Paris über seinen Wunsch informiert hat, seine Rechte auf die dort eingetragenen Guthaben und Einlagen geltend zu machen. Der Crédit Municipal de Paris ist verpflichtet, die Gelder an die Caisse des Dépôts et Consignations (" CDC ") zu überweisen nach Ablauf eines Zeitraums von: zehn Jahren ab dem jüngsten Datum zwischen dem Datum der letzten Transaktion oder des letzten Ereignisses oder dem Ende des Zeitraums der Nichtverfügbarkeit; drei Jahren nach dem Tod des Kunden. Sechs Monate vor Ablauf dieser Fristen informiert der Crédit Municipal de Paris den Kunden oder jede bevollmächtigte Person über die Durchführung der Übertragung der Gelder an die CDC. Beträge, die bei der CDC hinterlegt wurden und vom Kunden oder jeder bevollmächtigten Person nicht abgefordert wurden, werden nach Ablauf einer Frist von: zwanzig Jahren ab dem Datum der Hinterlegung bei der CDC für Konten, die aus einem anderen Grund als dem Tod des Kunden inaktiv sind; siebenundzwanzig Jahren ab dem Datum der Hinterlegung bei der CDC für Konten, die aufgrund des Todes des Kunden inaktiv sind, vom Staat erworben. Bis die Beträge dem Staat zufallen, bewahrt der Crédit Municipal de Paris die Informationen und Dokumente in Bezug auf das Sparbuch und seinen Kunden auf.

Artikel 14: BANKGEHEIMNIS: Gemäß Artikel L. 511-33 des Währungs- und Finanzgesetzbuches ist der Crédit Municipal de Paris an das Bankgeheimnis gebunden. Die Einrichtung sorgt somit dafür, dass die unter das Bankgeheimnis fallenden Informationen vertraulich und vor jeglichem Zugriff durch Dritte geschützt bleiben. Der Crédit Municipal de Paris kann jedoch Informationen, die unter das Berufsgeheimnis fallen, weitergeben, wenn dies in den folgenden Fällen erforderlich ist: Wenn eine solche Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, zum Beispiel im Rahmen der Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung oder im Rahmen von Anfragen der Autorité de contrôle prudentiel et de résolution oder von TRACFIN; an die zuständigen Steuerbehörden, falls der Crédit Municipal de Paris dazu verpflichtet ist.

Artikel 15: SCHUTZ PERSÖNLICHER DATEN: Die im Rahmen der Verwaltung der Bankbeziehung, insbesondere in den Sonderbedingungen, erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden verwendet, um: die Ausführung und Verwaltung der Sparverträge (Registrierung und Aktualisierung der Informationen über die Kontoinhaber, Verwaltung der Ein- und Auszahlungen, Erstellung und Versand der periodischen Auszüge und Abrechnungen, etc.); Erfüllung gesetzlicher und reglementarischer Verpflichtungen in Bezug auf: die interne Kontrolle von Finanzinstituten (Kontrolle von Transaktionen und Ergebnissen, aufsichtsrechtliche Überwachung und Verwaltung des Risikoausschusses, Betrugsbekämpfung usw.) ; die laufende Verwaltung von Sparkonten (Meldung an den Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution, Meldung an die Bankkontodatei der Generaldirektion für öffentliche Finanzen, Meldungen an die Steuerbehörden). die Verfolgung der legitimen Interessen des Crédit Municipal de Paris zur Steuerung seiner Tätigkeit (Statistiken), Verwaltung von Beschwerden und Streitfällen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter der Verantwortung des Crédit Municipal de Paris und die Angabe der personenbezogenen Daten ist für die Eröffnung von Konten und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, denen der Crédit Municipal de Paris unterliegt, zwingend erforderlich. Der Zugang zu diesen personenbezogenen Daten ist streng auf das befugte Personal des Crédit Municipal de Paris und seine Subunternehmer beschränkt. Gegebenenfalls können sie an die zuständigen Kontrollbehörden (Tracfin-Zelle, Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution oder Direction Générale du Trésor) weitergeleitet werden. Die Kundendaten werden für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Der Kunde hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung und Übertragbarkeit seiner Daten oder auch auf Einschränkung der Verarbeitung. Vorbehaltlich der Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises kann der Kunde diese Rechte durch einfache Anfrage an Crédit Municipal de Paris, Délégué à la protection de données, 55 rue des Francs- Bourgeois 75004 Paris oder per E-Mail an die Adresse Siehe E-Mail Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass seine Rechte in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten nicht beachtet werden, kann er eine Beschwerde an die CNIL 3 Place de Fontenoy TSA 80715 75334 Paris Cedex 07 oder über die Website " www.cnil.fr/fr/plaintes " einreichen.

Artikel 16: AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH (AIA): Gemäß Artikel 1649 AC der französischen Steuerordnung und den von Frankreich unterzeichneten internationalen oder zwischenstaatlichen Abkommen und Vereinbarungen zur Verbesserung der Einhaltung der Steuerpflichten auf internationaler Ebene ist der Crédit Municipal de Paris verpflichtet, unter allen in seinen Büchern eröffneten Konten diejenigen zu identifizieren, die von Personen gehalten werden, die ihren steuerlichen Wohnsitz in einem Staat haben, der mit Frankreich ein Abkommen über den Austausch von Informationen unterzeichnet hat. Um der oben genannten Identifikationspflicht nachzukommen, muss der Crédit Municipal de Paris Informationen über die persönliche und steuerliche Situation von Kunden, die seit dem 1. Januar 2016 in die Geschäftsbeziehung eingetreten sind, sammeln und verarbeiten. Sobald der Kunde nicht mehr in Frankreich steuerlich ansässig ist, muss er den Crédit Municipal de Paris so schnell wie möglich darüber informieren, um von der geltenden Steuerregelung profitieren zu können. Sein Konto wird automatisch gemäß den in Artikel 10 dargelegten finanziellen Bedingungen geschlossen.

Artikel 17: KONTROLLBEHÖRDEN: Der Crédit Municipal de Paris unterliegt der Kontrolle durch : L'Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR): Première Direction du Contrôle des Banques - Service 2 - 66 2752 4 Place de Budapest, CS 92459 75436 Paris Cedex 09

Artikel 18: ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN: Jede Gesetzes- oder Verordnungsmaßnahme, die eine Änderung der gesamten oder eines Teils der vorliegenden Vereinbarung zur Folge hat, könnte ab ihrem Inkrafttreten ohne Vorankündigung oder vorherige Information anwendbar sein. Der Crédit Municipal de Paris behält sich das Recht vor, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Crédit Municipal de Paris informiert den Kunden somit zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 312-1-1 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs. Diese gelten als angenommen, es sei denn, der Kunde lehnt sie ausdrücklich ab, was dem Crédit Municipal de Paris per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von zwei Monaten nach dieser Mitteilung mitgeteilt wird. Die Ablehnung des Kunden führt von Rechts wegen zur sofortigen und fristlosen Schließung des Kontos gemäß den in Artikel 10 genannten finanziellen Bedingungen und ohne zusätzliche Kosten.

Artikel 19: FOLGE DER GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN / MEDIATION: Bei Fragen oder zusätzlichen Informationen wird der Kunde gebeten, die Internetseite des Crédit Municipal de Paris zu konsultieren oder sich an den Service Epargne Solidarité zu wenden. Beschwerde: Falls bei der Eröffnung oder Verwaltung seines Kontos eine Beanstandung auftritt, wird der Kunde aufgefordert, sich per Post an den Beschwerdedienst unter folgender Adresse zu wenden: Crédit Municipal de Paris Service réclamations clientèle 55, rue des Francs Bourgeois 75 004 PARIS Oder per E-Mail: Siehe E-Mail Der Crédit Municipal de Paris verpflichtet sich, den Eingang der Beschwerde des Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt zu bestätigen. Eine Antwort wird ihm spätestens zwei Monate ab dem Datum des Eingangs seiner Beschwerde erteilt.

Anrufung des Ombudsmanns: Im Falle einer ungelösten Streitigkeit und nach Ausschöpfung aller gütlichen Rechtsbehelfe kann der Kunde seine Beschwerde zur Einleitung einer Schlichtung per Post an den Ombudsmann des Crédit Municipal de Paris unter folgender Adresse richten: Monsieur Le Médiateur de l'Association Française des Sociétés Financières 24, avenue de la Grande Armée 75 854 Paris Cedex 17 Oder direkt auf der Website des Ombudsmannes: www.asf-france.com/mediation

Artikel 20: SPRACHE - ZUSTÄNDIGE GERICHTSSTÄTTE: Jede Vereinbarung, die in Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wird, wird in französischer Sprache geschlossen. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Verwendung der französischen Sprache in den vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen. Für die Beilegung jeglicher Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten und im Falle einer fehlenden Einigung zwischen den Parteien wird die Zuständigkeit ausschließlich den Gerichten am Sitz des Crédit Municipal de Paris zugewiesen.

Anhang Nr. 1 - Allgemeine Informationen zum Einlagenschutz

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN SCHUTZ VON EINLAGEN
Der Schutz der beim Crédit Municipal de Paris getätigten Einlagen wird gewährleistet durch :Fonds für Einlagensicherung und Abwicklung (FGDR)
Obergrenze des Schutzes100.000 € pro Einleger und Kreditinstitut (1)
Wenn Sie mehrere Konten bei demselben Kreditinstitut haben :Alle Ihre Einlagen, die auf Ihren Konten bei demselben Kreditinstitut verbucht sind, die in den Geltungsbereich der Garantie fallen, werden addiert, um den Betrag zu ermitteln, der für die Garantie in Frage kommt; der Entschädigungsbetrag ist auf 100.000 € (1) begrenzt.
Wenn Sie mit einer oder mehreren anderen Personen ein gemeinsames Konto haben :Der Höchstbetrag von 100.000 € gilt für jeden Einzahler einzeln. Das Guthaben des Gemeinschaftskontos wird unter seinen Mitinhabern aufgeteilt; der Anteil jedes Einzelnen wird zur Berechnung des für ihn geltenden Sicherungsrahmens mit seinen eigenen Guthaben addiert (2).
Andere SonderfälleSiehe Anmerkung (2)
Entschädigungsfrist bei Ausfall des Kreditinstituts :Sieben Arbeitstage (3)
Währung der Entschädigung :Euro
Korrespondent :Fonds de garantie des dépôts et de résolution (FGDR) 65, rue de la Victoire, 75009 Paris Telefon: 01-58-18-38-08 E-Mail: Siehe E-Mail
Weitere Informationen :Besuchen Sie die Website des FGDR: http :// www.garantiedesdepots.fr/
Empfangsbestätigung durch den Anmelder (5) :Bei der Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Allgemeine Schutzgrenze: Wenn eine Einlage nicht verfügbar ist, weil ein Kreditinstitut nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, werden die Einleger durch ein Einlagensicherungssystem entschädigt. Die Entschädigung ist auf 100.000 € pro Person und Kreditinstitut begrenzt. Das bedeutet, dass alle Guthabenkonten bei ein und demselben Kreditinstitut addiert werden, um den für die Garantie in Frage kommenden Betrag zu ermitteln (vorbehaltlich der Anwendung der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen zur Verrechnung mit seinen Debitorenkonten). Auf diese Summe wird die Entschädigungsobergrenze angewandt. Die Einlagen und Personen, die für diese Garantie in Frage kommen, sind in Artikel L. 312-4-1 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs (Code monétaire et financier) aufgeführt (nähere Angaben hierzu finden Sie auf der Website des Fonds de garantie des dépôts et de résolution). Wenn ein Kunde beispielsweise ein förderfähiges Sparkonto (außer Sparbuch A, Sparbuch für nachhaltige und solidarische Entwicklung und Volkssparbuch) mit einem Guthaben von 90.000 € und ein Festgeldkonto mit einem Guthaben von 20.000 € besitzt, wird die Entschädigung auf 100.000 € begrenzt. Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter mehreren Handelsmarken operiert. Der Crédit Municipal de Paris ist nicht unter einer Handelsmarke tätig.

(2) Wichtige Sonderfälle: Gemeinschaftskonten werden zu gleichen Teilen unter den Kontoinhabern aufgeteilt, sofern nicht vertraglich ein anderer Aufteilungsschlüssel vereinbart wurde. Der jedem Kontoinhaber zustehende Anteil wird zu seinen eigenen Konten oder Einlagen addiert, und diese Gesamtsumme ist bis zu 100.000 € abgesichert. Konten, an denen mindestens zwei Personen in ihrer Eigenschaft als Teilhaber, Gesellschafter einer Gesellschaft, Mitglied eines Vereins oder einer ähnlichen Gruppierung ohne eigene Rechtspersönlichkeit Rechte haben, werden zusammengefasst und so behandelt, als seien sie von einem einzigen, von den Teilhabern oder Gesellschaftern getrennten Einleger vorgenommen worden. Die Konten eines Einzelunternehmers mit beschränkter Haftung (EIRL), die eröffnet wurden, um das Vermögen und die Bankeinlagen seiner beruflichen Tätigkeit auf diesen Konten zu verbuchen, werden zusammengefasst und so behandelt, als seien sie von einem einzigen Einleger geführt worden, der sich von den anderen Konten dieser Person unterscheidet. Die auf dem Sparbuch A, dem Sparbuch für nachhaltige Entwicklung (LDD) und dem Volkssparbuch (LEP) eingezahlten Beträge werden unabhängig von der für andere Konten geltenden kumulierten Obergrenze von 100.000 € garantiert. Diese Garantie bezieht sich auf die auf allen diesen Sparbüchern für ein und denselben Inhaber eingezahlten Beträge sowie auf die auf diese Beträge entfallenden Zinsen bis zu einer Obergrenze von 100.000 € (für weitere Informationen siehe die Website des Fonds de garantie des dépôts et de résolution). Wenn ein Kunde beispielsweise ein Sparbuch A und ein Sparbuch LDD mit einem Gesamtsaldo von 30.000 € sowie ein Girokonto mit einem Saldo von 90.000 € besitzt, wird er einerseits für seine Sparbücher in Höhe von 30.000 € und andererseits für sein Girokonto in Höhe von 90.000 € entschädigt. Für bestimmte Einlagen mit außergewöhnlichem Charakter (Summe aus einem Immobiliengeschäft, das mit einer dem Einleger gehörenden Wohnimmobilie getätigt wurde; Summe, die die Kapitalentschädigung für einen vom Einleger erlittenen Schaden darstellt; Summe, die die Kapitalzahlung eines Rentenvorteils oder einer Erbschaft darstellt) gilt eine Erhöhung der Garantie über 100.000 € hinaus für einen begrenzten Zeitraum nach ihrer Einlösung (weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auf der Website des Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution).

(3) Entschädigung: Der Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds stellt die Entschädigung den Einlegern und Begünstigten der Garantie für die durch die Garantie gedeckten Einlagen sieben Werktage ab dem Datum zur Verfügung, an dem die Autorité de contrôle prudentiel et de résolution gemäß Artikel L. 312-5 I. Absatz 1 des Code monétaire et financier die Nichtverfügbarkeit der Einlagen des beitretenden Instituts feststellt. Diese Frist von sieben Werktagen gilt ab dem 1. Juni 2016; bis zu diesem Zeitpunkt beträgt die Frist 20 Werktage. Diese Frist gilt für Entschädigungen, die keine besondere Bearbeitung oder Ergänzung von Informationen erfordern, die für die Bestimmung des entschädigungsfähigen Betrags oder die Identifizierung des Einlegers erforderlich sind. Wenn eine besondere Bearbeitung oder zusätzliche Informationen erforderlich sind, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung so schnell wie möglich. Die Bereitstellung erfolgt nach Wahl des Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds: entweder durch Versand eines Scheckbriefs per Einschreiben mit Rückschein oder durch Einstellen der erforderlichen Informationen in einen gesicherten Internetbereich, der eigens zu diesem Zweck vom Fonds eröffnet wurde und über seine offizielle Website (siehe unten) zugänglich ist, damit der Begünstigte das neue Bankkonto bekannt geben kann, auf das er die Entschädigung per Überweisung ausgezahlt haben möchte.

(4) Weitere wichtige Informationen : Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass alle Kunden, ob Privat- oder Geschäftskunden, ob ihre Konten privat oder geschäftlich eröffnet wurden, vom FGDR abgedeckt werden. Ausnahmen, die für bestimmte Einlagen oder Produkte gelten, sind auf der Website des FGDR aufgeführt. Ihr Kreditinstitut teilt Ihnen auf Anfrage mit, ob seine Produkte besichert sind oder nicht. Wenn eine Einlage gesichert ist, bestätigt das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug, der regelmäßig und mindestens einmal pro Jahr versandt wird.

(5) Empfangsbestätigung: Wenn dieses Formular den allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Vertrags- oder Vereinbarungsentwurfs beigefügt oder in diesen integriert ist, wird der Empfang bei der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt. Der Empfang wird nicht bestätigt, wenn das Formular nach Abschluss des Vertrags oder der Vereinbarung jährlich versandt wird.

Solidarité-Terminkonto des Crédit Municipal de Paris

Artikel 1: DEFINITION DES SOLIDARITÄTS-TERMINKONTOS: Das Solidaritäts-Terminkonto des Crédit Municipal de Paris ist ein verzinstes Konto, auf dem die vom Kunden eingezahlten Gelder für einen im Voraus vereinbarten Zeitraum gemäß den besonderen Bedingungen nicht verfügbar sind. Die gesammelten Gelder dienen der Finanzierung des Pfandleihgeschäfts des Crédit Municipal de Paris. Das Finansol-Siegel garantiert die Solidarität und die Transparenz des Festgeldkontos Solidarité1.

Artikel 2: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: Der Crédit Municipal de Paris ist ein kommunales öffentliches Kredit- und Sozialhilfeinstitut, das von der Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (Aufsichtsbehörde für Aufsicht und Abwicklung) zugelassen ist. Der zwischen dem Kunden und dem Crédit Municipal de Paris geschlossene Vertrag besteht aus: den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; und den Besonderen Geschäftsbedingungen des Kontos oder der Konten, die der Kunde gemäß den Bestimmungen von Artikel 3 abschließt. Eine elektronische Kopie der unterzeichneten besonderen Bedingungen wird dem Kunden bei der Eröffnung eines Festgeldkontos Solidarité ausgehändigt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch auf der Internetseite des Crédit Municipal de Paris verfügbar. Zu jedem Zeitpunkt kann der Kunde kostenlos eine Kopie der aktuellen Version dieser Dokumente anfordern. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Solidaritäts-Terminkonten, die bei Crédit Municipal de Paris geführt werden. Sie regeln auch die Pflichten und Verantwortlichkeiten, die nach der Schließung eines Solidaritäts-Terminkontos bestehen bleiben.

Artikel 3: ERÖFFNUNG DES SOLIDARITÄTS-TERMINKONTOS: 3.1 Allgemeine Bestimmungen zur Eröffnung eines Solidaritäts-Terminkontos. Die Eröffnung eines Solidaritäts-Terminkontos kann von jeder volljährigen natürlichen Person beantragt werden, die nach den französischen Steuervorschriften in Frankreich ansässig ist. Jedes Solidaritäts-Terminkonto kann nur einen Inhaber haben. Es wird durch eine eigene Nummer individualisiert. Das Festgeldkonto Solidarität erfordert die vorherige Eröffnung eines Kontos Livret Solidarité (Solidaritätssparbuch) auf den Namen des Kunden. Das Festgeldkonto Solidarität gilt nur unter der doppelten Bedingung als eröffnet, dass die Mittel auf dem Trägerkonto (Livret Solidarité) verfügbar sind und nach Bestätigung der Eröffnung des Festgeldkontos Solidarität durch den Crédit Municipal de Paris. Die Ersteinzahlung der Mittel auf das Festgeldkonto Solidarität erfolgt durch Abbuchung vom Konto des Sparbuchs Solidarität. Im Rahmen der Aufnahme der Geschäftsbeziehung sammelt der Crédit Municipal de Paris eine Reihe von Informationen und Identifikationsdokumenten gemäß den Bestimmungen der Besonderen Bedingungen. Darüber hinaus kann der Crédit Municipal de Paris zusätzliche Dokumente zur Identifizierung und Kenntnis des Kunden anfordern und sammeln, die über die in den besonderen Bedingungen aufgelisteten hinausgehen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den Crédit Municipal de Paris über jede Änderung zu informieren, die sich auf die Funktionsweise des Solidaritäts-Terminkontos auswirken könnte (Änderung der Adresse, der Telefonnummer usw.), und alle vom Crédit Municipal de Paris angeforderten beweiskräftigen Dokumente vorzulegen. Der anwendbare Zinssatz für das Konto ist der zum Zeitpunkt der tatsächlichen Eröffnung des Festgeldkontos Solidarität geltende Zinssatz, der in den besonderen Bedingungen angegeben ist. Die Eröffnung und der Betrieb des Festgeldkontos und des dazugehörigen Solidaritätsbuchs sind kostenlos. Der Crédit Municipal de Paris erhebt somit keine Gebühren. Die Anzahl der auf den Namen desselben Kunden eröffneten Terminkonten ist auf fünf beschränkt, mit einem Gesamtguthaben von 600.000 Euro. Der Crédit Municipal de Paris kann es ablehnen, dem Zeichnungsantrag stattzugeben, ohne verpflichtet zu sein, seine Entscheidung zu begründen. Der Kunde wird über die Annahme oder Ablehnung der Eröffnung des Festgeldkontos Solidarität informiert.

3.2. Bestimmungen zur Eröffnung eines Solidaritäts-Terminkontos für einen geschützten Volljährigen: Die Eröffnung des Solidaritäts-Terminkontos für eine volljährige Person, die Gegenstand einer Schutzmaßnahme ist, erfolgt nach Nachweis der Identität des Kunden und seines Vertreters und nach Vorlage der Gerichtsentscheidung, in der die Regeln für die Funktionsweise des Kontos festgelegt sind, beim Kreditinstitut. Wenn die Schutzmaßnahme Anwendung findet, während das Solidaritäts-Terminkonto bereits eröffnet ist, informiert der gesetzliche Vertreter des Kunden den Crédit Municipal de Paris darüber und legt ihm die Entscheidung zur Anordnung der Maßnahme vor.

Artikel 4: FERNVERKAUF - RÜCKTRITTSFRIST: Wenn der Vertrag im Fernabsatz gemäß den Bedingungen der Artikel L. 343-1 ff. des französischen Währungs- und Finanzgesetzes geschlossen wurde und selbst wenn die Ausführung dieses Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat, wird der Kunde über die Möglichkeit informiert, seine Verpflichtung zu widerrufen. Gemäß den Bestimmungen der Artikel L.222-7 ff. des Verbraucherschutzgesetzes kann dieses Widerrufsrecht ausgeübt werden, indem der Kunde ein Einschreiben mit Rückschein innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ab folgendem Datum sendet: dem Abschluss des Vertrags, der durch die schriftliche Bestätigung des Crédit Municipal de Paris materialisiert wird; dem Tag, an dem der Kunde die Vertragsbedingungen und Informationen gemäß Artikel L.222- 6 des Verbraucherschutzgesetzes erhält, wenn dieses letzte Datum nach dem Datum des Vertragsabschlusses liegt.

Artikel 5: FUNKTIONSWEISE: Jedes Solidaritäts-Terminkonto kann bei seiner Eröffnung nur eine Einzahlung und bei seiner Schließung nur eine Abhebung von Geldern verzeichnen. Der Mindesteinzahlungsbetrag beträgt 1.500 Euro. Die Dauer der Geldsperre wird vertraglich in den Besonderen Bedingungen ab dem Datum der Eröffnung des Festgeldkontos Solidarität festgelegt. Am Ende der Laufzeit sowie bei vorzeitiger Abhebung der Gelder wird ein Kontoauszug verschickt, der den Inhaber über den Saldo, die Höhe der gezahlten Zinsen und die einbehaltenen Quellensteuern (Sozialabgaben und Steuern) informiert. Der Kunde kann außerdem jederzeit den Saldo des Festgeldkontos einsehen, indem er sich in seinen Kundenbereich auf der Internetseite des Crédit Municipal de Paris einloggt.

Artikel 6: VERZINDUNG: Die Verzinsung wird im Voraus für die gesamte Laufzeit des Solidaritäts-Terminkontos festgelegt und ist in den Besonderen Geschäftsbedingungen angegeben. Die Zinsen werden ab dem tatsächlichen Datum der Einzahlung des Geldes auf das Festgeldkonto Solidarität auf der Grundlage von 360 Tagen pro Jahr (12 Monate zu 30 Tagen) berechnet. Die Zinsen werden bei Fälligkeit des Solidaritäts-Terminkontos ausgezahlt. Es handelt sich um einen festen Zinssatz, der vom Crédit Municipal de Paris frei festgelegt wird. Er kann vom Crédit Municipal de Paris während der Laufzeit des Vertrags nicht geändert werden. Der Gesamtbetrag der Einlage bei der Zeichnung über die vereinbarte Laufzeit wird gemäß der in den besonderen Vertragsbedingungen angegebenen Brutto-Jahresrendite (TRAAB) verzinst. Der TRAAB einer Anlage ist die Rendite, die sich ergeben würde, wenn man die in Form von Zinsen oder in jeder anderen Form ausgezahlten Erträge nach der Zinseszinsmethode abzinst.

Artikel 7: ZINSSTEUERUNG: Auf die erhaltenen Zinsen wird ein einheitlicher Pauschalabzug angewandt. Dieser beträgt 30 % und setzt sich aus Sozialabgaben und einer pauschalen Einkommenssteuer zusammen. Die Sozialabgaben in Höhe von 17,2 % werden bei der Auszahlung der Zinsen an der Quelle einbehalten. Die pauschale Einkommenssteuerabgabe von 12,80 % wird ebenfalls an der Quelle einbehalten. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, sich von der Anwendung dieser Steuer befreien zu lassen, sofern er die erforderlichen Bedingungen in Bezug auf sein steuerliches Referenzeinkommen erfüllt und seinen Antrag per E-Mail oder per Post an den Crédit Municipal de Paris innerhalb der von den Vorschriften geforderten Fristen gestellt hat. Da diese Ausnahmeregelung jährlich gilt, muss der Kontoinhaber sie spätestens am 30. November eines jeden Jahres verlängern. Im Falle eines Wechsels des steuerlichen Wohnsitzes muss der Kunde den Crédit Municipal de Paris so schnell wie möglich darüber informieren. Sein Konto wird dann gemäß den Bedingungen, die infra in Artikel 9.2 dargelegt sind, geschlossen.

Artikel 8: EINLAGENGARANTIE: Der Kunde wird darüber informiert, dass der Crédit Municipal de Paris dem in Artikel L. 312-4 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs vorgesehenen Mechanismus zur Sicherung von Wertpapieren und Einlagen beigetreten ist. Der Fondsgarantiemechanismus soll die Forderung entschädigen, die sich insbesondere aus der Nichtverfügbarkeit von Barmitteln ergibt, die bei einem teilnehmenden Institut hinterlegt sind. Die Entschädigungshöchstgrenze liegt bei 100.000 EUR pro Institut und Einleger. Weitere Informationen über die Bedingungen (insbesondere Ausschlüsse) oder die Fristen für die Entschädigung können per Post beim : Fonds de garantie des dépôts et de Résolution ("FGDR") 65 rue de la Victoire 75009 Paris 01 58 18 38 08 oder per E-Mail: Siehe E-Mail Für weitere Informationen kann der Kunde in Anhang 1 nachlesen.

Artikel 9: SCHLIESSUNG DES KONTOS: 9.1. Bei Fälligkeit des Terminkontos: Das Erreichen der Laufzeit des CAT führt automatisch zur Schließung des Kontos. An diesem Datum werden das Kapital und die Zinsen auf dem dem Terminkonto zugrunde liegenden Solidaritätsbuch gutgeschrieben, abzüglich der Sozialabgaben und des Pauschalabzugs für die Einkommensteuer, wenn der Kunde dazu verpflichtet ist. 9.2. Vor Fälligkeit des Terminkontos: Während der Laufzeit der Anlage kann kein Teil der Gelder abgehoben werden. Der Kunde kann per E-Mail mit einem von ihm unterzeichneten Brief im Anhang oder per Einschreiben mit Rückschein an den Service Epargne du Crédit Municipal de Paris unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 32 Kalendertagen beantragen, die gesamten auf einem Festgeldkonto angelegten Beträge vor Fälligkeit freizugeben. Diese Kündigungsfrist beginnt mit dem Datum des Eingangs des Einschreibens oder der E-Mail bei der Abteilung Solidaritätssparen. Im Falle eines Antrags auf Überweisung der Gelder auf ein externes Konto erfolgt die Ausstellung der Überweisung am Werktag nach Ablauf dieser Frist. Der Betrag der gezahlten Zinsen wird unter Anwendung des zum Zeitpunkt der Zeichnung geltenden Zinssatzes berechnet: des Zinssatzes des Solidaritätssparbuchs für die effektive Anlagedauer bei Kündigung eines Solidaritätsfestgeldkontos zwischen 1 Monat und 12 Monaten, des Zinssatzes des Solidaritätsfestgeldkontos 12 Monate für die effektive Anlagedauer bei Kündigung eines Solidaritätsfestgeldkontos zwischen 12 und 18 Monaten, des Zinssatzes des Solidaritätsfestgeldkontos 18 Monate für die effektive Anlagedauer bei Kündigung zwischen 18 und 24 Monaten. Die Schließung des Solidaritätsbuchs zieht die Schließung des/der damit verbundenen Solidaritäts-Terminkontos/-konten nach sich. Der Crédit Municipal de Paris behält sich das Recht vor, das Konto unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten gegenüber dem Kunden zu schließen, außer unter besonderen Umständen im Falle der Nichteinhaltung bestimmter gesetzlicher, regulatorischer und vertraglicher Verpflichtungen. Im Falle der Weigerung des Kunden, alle vom Crédit Municipal geforderten Informationen zu übermitteln, damit dieser seinen Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung nachkommen kann, kann das Konto unverzüglich geschlossen werden. 9.3 Im Falle des Todes des Unterzeichners: Das Festgeldkonto Solidarität wird eingefroren, bis die Anweisungen der Rechtsnachfolger oder des mit dem Nachlass beauftragten Notars vorliegen. Bei Ablauf der in den Besonderen Bedingungen vorgesehenen Frist werden das Kapital und die Zinsen auf das Solidaritätssparbuch überwiesen, das dem Festgeldkonto Solidarität zugrunde liegt und das seinerseits eingefroren wird, bis die Anweisungen der Rechtsnachfolger oder des mit dem Nachlass beauftragten Notars vorliegen.

Artikel 10: BEKÄMPFUNG VON KAPITALWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG In Anwendung der Gesetze und Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist der Crédit Municipal de Paris insbesondere verpflichtet: die Identität seiner Kunden zu identifizieren und zu überprüfen und Elemente der Kundenkenntnis zu sammeln, die für die Erfassung des Risikoprofils seiner Kunden erforderlich sind; die in seinen Büchern verzeichneten Summen und Transaktionen zu melden, von denen der Crédit Municipal de Paris weiß, vermutet oder einen begründeten Verdacht hat, dass sie aus einer Straftat stammen, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist, oder mit der Finanzierung des Terrorismus in Verbindung stehen, die aus einer Straftat stammen könnten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bedroht ist, oder aus Steuerhinterziehung oder an der Finanzierung des Terrorismus beteiligt sein könnten ; sich beim Kunden über Transaktionen zu informieren, die insbesondere aufgrund ihrer Modalitäten, ihrer Höhe oder ihres außergewöhnlichen Charakters im Vergleich zu den bisher von ihm bearbeiteten Transaktionen oder im Vergleich zu den verfügbaren Informationen über die Kundenkenntnisse ungewöhnlich erscheinen. Diese Informationen beziehen sich auf die Herkunft und den Bestimmungsort der fraglichen Beträge sowie auf den Zweck der Transaktion. Die Weigerung des Kunden, alle Informationen mitzuteilen, kann zur sofortigen und fristlosen Schließung der Konten gemäß den in 9.2 genannten finanziellen Bedingungen führen. Der Crédit Municipal de Paris kann aufgrund der geltenden gesetzlichen und regulatorischen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung verpflichtet sein, vor der Durchführung einer Transaktion die Genehmigung staatlicher Stellen einzuholen. Darüber hinaus kann der Crédit Municipal de Paris bestimmte Maßnahmen ergreifen, einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten, die zu Verzögerungen oder zur Verweigerung der Durchführung bestimmter Transaktionen führen können. Der Crédit Municipal de Paris ist auch verpflichtet, zusätzliche Sorgfaltspflichten gegenüber politisch exponierten Personen im Sinne von Artikel R.561-18 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs (Code monétaire et financier) zu erfüllen. Der Crédit Municipal de Paris ist somit verpflichtet, sich nach der Herkunft des Vermögens und der Gelder zu erkundigen, die in die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion involviert sind. Der Kunde verpflichtet sich, dem Crédit Municipal de Paris je nach Bedarf alle nützlichen Informationen über den Hintergrund dieser Transaktionen zu geben.

Artikel 11: BANKGEHEIMNIS: Gemäß Artikel L. 511-33 des Währungs- und Finanzgesetzbuches ist der Crédit Municipal de Paris an das Bankgeheimnis gebunden. Die Einrichtung sorgt somit dafür, dass die unter das Bankgeheimnis fallenden Informationen vertraulich und vor jeglichem Zugriff durch Dritte geschützt bleiben. Der Crédit Municipal de Paris kann jedoch Informationen, die unter das Berufsgeheimnis fallen, weitergeben, wenn dies in den folgenden Fällen erforderlich ist: zum Zwecke der Betrugsprävention; an Personen, mit denen der Crédit Municipal eine der in Artikel L. 511-33 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs, wenn die unter das Bankgeheimnis fallenden Informationen für diese Geschäfte erforderlich sind: Kreditgeschäfte, die direkt oder indirekt von einem oder mehreren Kreditinstituten oder Finanzierungsgesellschaften durchgeführt werden;Beteiligungs- oder Kontrollerwerb an einem Kreditinstitut, Abtretung von Vermögenswerten oder Geschäftswerten;Abtretung oder Übertragung von Forderungen oder Verträgen; Dienstleistungsverträge, die mit einem Dritten geschlossen werden, um ihm wichtige operative Funktionen zu übertragen; bei der Untersuchung oder Ausarbeitung jeder Art von Verträgen oder Geschäften, sofern diese Einheiten zur selben Gruppe wie der Meldende gehören. an jede Person, die die Rechte des Crédit Municipal de Paris gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausüben kann, und zwar insbesondere im Rahmen der Auslagerung bestimmter Dienstleistungen; wenn eine solche Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist, beispielsweise im Rahmen der Verpflichtungen zur Bekämpfung der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung oder auch im Rahmen von Anfragen der Autorité de contrôle prudentiel et de résolution oder auch von TRACFIN; an die zuständigen Steuerbehörden, falls der Crédit Municipal de Paris dazu verpflichtet sein sollte.

Artikel 12: SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN: Die im Rahmen der Verwaltung der Bankbeziehung, insbesondere in den Sonderbedingungen, erhobenen personenbezogenen Daten des Kunden werden verwendet für: die Ausführung und Verwaltung von Sparverträgen (Registrierung und Aktualisierung der Informationen über die Kontoinhaber, Verwaltung von Ein- und Auszahlungen, Erstellung und Versand von Auszügen und regelmäßigen Abschlüssen etc.); die laufende Verwaltung von Sparkonten (Meldung an den Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution, Meldung an die Bankkontodatei der Direction Générale des Finances Publiques, Meldungen an die Steuerbehörden). die Verfolgung der legitimen Interessen des Crédit Municipal de Paris zur Steuerung seiner Tätigkeit (Statistiken), zur Verwaltung von Beschwerden und Streitigkeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter der Verantwortung des Crédit Municipal de Paris und die Angabe der personenbezogenen Daten ist für die Eröffnung von Konten und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, denen der Crédit Municipal de Paris unterliegt, zwingend erforderlich. Der Zugang zu diesen personenbezogenen Daten ist streng auf das befugte Personal des Crédit Municipal de Paris und seine Subunternehmer beschränkt. Gegebenenfalls können sie an die zuständigen Kontrollbehörden (Tracfin-Zelle, Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution oder Direction Générale du Trésor) weitergeleitet werden. Die Kundendaten werden für einen Zeitraum von zehn Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Der Kunde hat das Recht auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Löschung und Übertragbarkeit seiner Daten oder auch auf Einschränkung der Verarbeitung. Vorbehaltlich der Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises kann der Kunde diese Rechte durch einfache Anfrage an Crédit Municipal de Paris, Délégué à la protection de données, 55 rue des Francs-Bourgeois 75004 Paris oder per E-Mail an die Adresse Siehe E-Mail ausüben. Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass seine Rechte in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten nicht beachtet werden, kann er eine Beschwerde an die CNIL 3 Place de Fontenoy TSA 80715 75334 Paris Cedex 07 oder über die Website www.cnil.fr/fr/plaintes richten."

Artikel 13: AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH (AIA) Gemäß Artikel 1649 AC der französischen Steuerordnung und den internationalen oder zwischenstaatlichen Abkommen und Vereinbarungen, die von Frankreich unterzeichnet wurden, um die Einhaltung der Steuerpflichten auf internationaler Ebene zu verbessern, ist der Crédit Municipal de Paris verpflichtet, unter allen in seinen Büchern eröffneten Konten diejenigen zu identifizieren, die von Personen gehalten werden, die ihren steuerlichen Wohnsitz in einem Staat haben, der mit Frankreich ein Abkommen über den Austausch von Informationen unterzeichnet hat. Um der oben genannten Identifikationspflicht nachzukommen, muss der Crédit Municipal de Paris Informationen über die persönliche und steuerliche Situation von Kunden, die seit dem 1. Januar 2016 in die Geschäftsbeziehung eingetreten sind, sammeln und verarbeiten. Sobald der Kunde nicht mehr in Frankreich steuerlich ansässig ist, muss er den Crédit Municipal de Paris so schnell wie möglich darüber informieren, um von der geltenden Steuerregelung profitieren zu können. Sein Konto wird automatisch gemäß den in 9.2 genannten finanziellen Bedingungen geschlossen.

Artikel 14: KONTROLLBEHÖRDEN Der Crédit Municipal de Paris unterliegt der Kontrolle durch : L'Autorité de Contrôle Prudentiel et de Résolution (ACPR): Première Direction du Contrôle des Banques - Service 2 - 66 2752 4 Place de Budapest, CS 92459 75436 Paris Cedex 09

Artikel 15: ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN Jede Gesetzes- oder Verordnungsmaßnahme, die eine Änderung der gesamten oder eines Teils der vorliegenden Vereinbarung zur Folge hat, könnte ab ihrem Inkrafttreten ohne vorherige Ankündigung oder Information anwendbar sein. Der Crédit Municipal de Paris behält sich das Recht vor, die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Der Crédit Municipal de Paris informiert den Kunden somit zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten gemäß den Bestimmungen des Artikels L. 312-1-1 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs. Diese gelten als angenommen, es sei denn, der Kunde lehnt sie ausdrücklich ab, was dem Crédit Municipal de Paris per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von zwei Monaten nach dieser Mitteilung mitgeteilt wird. Die Ablehnung des Kunden führt von Rechts wegen zur sofortigen, fristlosen und kostenlosen Schließung des Solidaritäts-Terminkontos.

Artikel 16: FOLGE DER GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN / MEDIATION Bei Fragen oder zusätzlichen Informationen wird der Kunde gebeten, die Internetseite des Crédit Municipal de Paris zu konsultieren oder sich an den Service Epargne Solidarité zu wenden. Beschwerde: Falls bei der Eröffnung oder Verwaltung seines Kontos eine Beanstandung auftritt, wird der Kunde aufgefordert, sich per Post an den Beschwerdedienst unter folgender Adresse zu wenden: Crédit Municipal de Paris Service réclamations clientèle 55, rue des Francs Bourgeois 75 004 PARIS Oder per E-Mail: Siehe E-Mail Der Crédit Municipal de Paris verpflichtet sich, den Eingang der Beschwerde des Kunden innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt zu bestätigen. Eine Antwort wird ihm spätestens zwei Monate ab dem Datum des Eingangs seiner Beschwerde erteilt. Anrufung des Ombudsmanns: Im Falle einer ungelösten Streitigkeit und nach Ausschöpfung aller gütlichen Rechtsbehelfe kann der Kunde seine Beschwerde zur Einleitung einer Schlichtung per Post an den Ombudsmann des Crédit Municipal de Paris unter folgender Adresse richten: Monsieur Le Médiateur de l'Association Française des Sociétés Financières 24, avenue de la Grande Armée 75 854 Paris Cedex 17 Oder direkt auf der Website des Ombudsmannes: www.asf-france.com/mediation

Artikel 17: SPRACHE - ZUSTÄNDIGE GERICHTSSTÄTTE Jede Vereinbarung, die in Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wird, wird in französischer Sprache geschlossen. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Verwendung der französischen Sprache in den vorvertraglichen und vertraglichen Beziehungen. Für die Beilegung jeglicher Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten und für den Fall, dass keine Einigung zwischen den Parteien erzielt wird, wird die Zuständigkeit ausschließlich den Gerichten am Sitz des Crédit Municipal de Paris zugewiesen.

Anhang Nr. 1 - Allgemeine Informationen zum Einlagenschutz

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER DEN SCHUTZ VON EINLAGEN
Der Schutz der beim Crédit Municipal de Paris getätigten Einlagen wird gewährleistet durch :Fonds für Einlagensicherung und Abwicklung (FGDR)
Obergrenze des Schutzes100.000 € pro Einleger und Kreditinstitut (1)
Wenn Sie mehrere Konten bei demselben Kreditinstitut haben :Alle Ihre Einlagen, die auf Ihren Konten bei demselben Kreditinstitut verbucht sind, die in den Geltungsbereich der Garantie fallen, werden addiert, um den Betrag zu ermitteln, der für die Garantie in Frage kommt; der Entschädigungsbetrag ist auf 100.000 € (1) begrenzt.
Wenn Sie mit einer oder mehreren anderen Personen ein gemeinsames Konto haben :Der Höchstbetrag von 100.000 € gilt für jeden Einzahler einzeln. Das Guthaben des Gemeinschaftskontos wird unter seinen Mitinhabern aufgeteilt; der Anteil jedes Einzelnen wird zur Berechnung des für ihn geltenden Sicherungsrahmens mit seinen eigenen Guthaben addiert (2).
Andere SonderfälleSiehe Anmerkung (2)
Entschädigungsfrist bei Ausfall des Kreditinstituts :Sieben Arbeitstage (3)
Währung der Entschädigung :Euro
Korrespondent :Fonds de garantie des dépôts et de résolution (FGDR) 65, rue de la Victoire, 75009 Paris Telefon: 01-58-18-38-08 E-Mail: Siehe E-Mail
Weitere Informationen :Besuchen Sie die Website des FGDR: http :// www.garantiedesdepots.fr/
Empfangsbestätigung durch den Anmelder (5) :Bei der Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Allgemeine Schutzgrenze: Wenn eine Einlage nicht verfügbar ist, weil ein Kreditinstitut nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, werden die Einleger durch ein Einlagensicherungssystem entschädigt. Die Entschädigung ist auf 100.000 € pro Person und Kreditinstitut begrenzt. Das bedeutet, dass alle Guthabenkonten bei ein und demselben Kreditinstitut addiert werden, um den für die Garantie in Frage kommenden Betrag zu ermitteln (vorbehaltlich der Anwendung gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen über die Verrechnung mit seinen Debitorenkonten). Auf diese Summe wird die Entschädigungsobergrenze angewandt. Die Einlagen und Personen, die für diese Garantie in Frage kommen, sind in Artikel L. 312-4-1 des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs (Code monétaire et financier) aufgeführt (weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Website des Fonds de garantie des dépôts et de résolution). Wenn ein Kunde beispielsweise ein förderfähiges Sparkonto (außer Sparbuch A, Sparbuch für nachhaltige und solidarische Entwicklung und Volkssparbuch) mit einem Guthaben von 90.000 € und ein Festgeldkonto mit einem Guthaben von 20.000 € besitzt, wird die Entschädigung auf 100.000 € begrenzt. Diese Methode wird auch angewandt, wenn ein Kreditinstitut unter mehreren Handelsmarken operiert. Der Crédit Municipal de Paris ist nicht unter einer Handelsmarke tätig.

(2) Wichtige Sonderfälle: Gemeinschaftskonten werden zu gleichen Teilen unter den Kontoinhabern aufgeteilt, sofern nicht vertraglich ein anderer Aufteilungsschlüssel vereinbart wurde. Der jedem Kontoinhaber zustehende Anteil wird zu seinen eigenen Konten oder Einlagen addiert, und diese Gesamtsumme ist bis zu 100.000 € abgesichert. Konten, an denen mindestens zwei Personen in ihrer Eigenschaft als Teilhaber, Gesellschafter einer Gesellschaft, Mitglied eines Vereins oder einer ähnlichen Gruppierung ohne eigene Rechtspersönlichkeit Rechte haben, werden zusammengefasst und so behandelt, als seien sie von einem einzigen, von den Teilhabern oder Gesellschaftern getrennten Einleger vorgenommen worden. Die Konten eines Einzelunternehmers mit beschränkter Haftung (EIRL), die eröffnet wurden, um das Vermögen und die Bankeinlagen seiner beruflichen Tätigkeit auf diesen Konten zu verbuchen, werden zusammengefasst und so behandelt, als seien sie von einem einzigen Einleger geführt worden, der sich von den anderen Konten dieser Person unterscheidet. Die auf dem Sparbuch A, dem Sparbuch für nachhaltige Entwicklung (LDD) und dem Volkssparbuch (LEP) eingezahlten Beträge werden unabhängig von der für andere Konten geltenden kumulierten Obergrenze von 100.000 € garantiert. Diese Garantie bezieht sich auf die auf allen diesen Sparbüchern für ein und denselben Inhaber eingezahlten Beträge sowie auf die auf diese Beträge entfallenden Zinsen bis zu einer Obergrenze von 100.000 € (für weitere Informationen siehe die Website des Fonds de garantie des dépôts et de résolution). Wenn ein Kunde beispielsweise ein Sparbuch A und ein Sparbuch LDD mit einem Gesamtsaldo von 30.000 € sowie ein Girokonto mit einem Saldo von 90.000 € besitzt, wird er einerseits für seine Sparbücher in Höhe von 30.000 € und andererseits für sein Girokonto in Höhe von 90.000 € entschädigt. Für bestimmte Einlagen mit außergewöhnlichem Charakter (Summe aus einem Immobiliengeschäft, das mit einer dem Einleger gehörenden Wohnimmobilie getätigt wurde; Summe, die die Kapitalentschädigung für einen vom Einleger erlittenen Schaden darstellt; Summe, die die Kapitalzahlung eines Rentenvorteils oder einer Erbschaft darstellt) gilt eine Erhöhung der Garantie über 100.000 € hinaus für einen begrenzten Zeitraum nach ihrer Einlösung (weitere Informationen zu diesem Punkt finden Sie auf der Website des Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution).

(3) Entschädigung: Der Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds stellt die Entschädigung den Einlegern und Begünstigten der Garantie für die durch die Garantie gedeckten Einlagen sieben Werktage ab dem Datum zur Verfügung, an dem die Autorité de contrôle prudentiel et de résolution gemäß Artikel L. 312-5 I. Absatz 1 des Code monétaire et financier die Nichtverfügbarkeit der Einlagen des beitretenden Instituts feststellt. Diese Frist von sieben Werktagen gilt ab dem 1. Juni 2016; bis zu diesem Zeitpunkt beträgt die Frist 20 Werktage. Diese Frist gilt für Entschädigungen, die keine besondere Bearbeitung oder Ergänzung von Informationen erfordern, die für die Bestimmung des entschädigungsfähigen Betrags oder die Identifizierung des Einlegers erforderlich sind. Wenn eine besondere Bearbeitung oder zusätzliche Informationen erforderlich sind, erfolgt die Auszahlung der Entschädigung so schnell wie möglich. Die Bereitstellung erfolgt nach Wahl des Einlagensicherungs- und Abwicklungsfonds: entweder durch Versand eines Scheckbriefs per Einschreiben mit Rückschein oder durch Einstellen der erforderlichen Informationen in einen gesicherten Internetbereich, der eigens zu diesem Zweck vom Fonds eröffnet wurde und über seine offizielle Website (siehe unten) zugänglich ist, damit der Begünstigte das neue Bankkonto bekannt geben kann, auf das er die Entschädigung per Überweisung ausgezahlt haben möchte.

(4) Weitere wichtige Informationen : Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass alle Kunden, ob Privat- oder Geschäftskunden, ob ihre Konten privat oder geschäftlich eröffnet wurden, vom FGDR abgedeckt werden. Ausnahmen, die für bestimmte Einlagen oder Produkte gelten, sind auf der Website des FGDR aufgeführt. Ihr Kreditinstitut teilt Ihnen auf Anfrage mit, ob seine Produkte besichert sind oder nicht. Wenn eine Einlage gesichert ist, bestätigt das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug, der regelmäßig und mindestens einmal pro Jahr versandt wird.

(5) Empfangsbestätigung: Wenn dieses Formular den allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Vertrags- oder Vereinbarungsentwurfs beigefügt oder in diesen integriert ist, wird der Empfang bei der Unterzeichnung der Vereinbarung bestätigt. Der Empfang wird nicht bestätigt, wenn das Formular nach Abschluss des Vertrags oder der Vereinbarung jährlich versandt wird.