Pfandleihhaus

Allgemeine Bedingungen für das Pfandleihgeschäft

Pfandleihgeschäfte werden durch die Artikel D.514-1 bis 514-22 des Währungs- und Finanzgesetzes geregelt. Der Darlehensnehmer bestätigt, dass er die gemäß Artikel D.514-8-1 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs übermittelten Informationen und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat, die er ohne Vorbehalt akzeptiert.

GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN: Der Vertrag wird von der natürlichen Person, der ein Pfandleihgeschäft gewährt wird, nach Überprüfung ihrer Identität und ihres Wohnsitzes unterzeichnet. Der Crédit Municipal de Paris (CMP) kann, wann immer er es für die Gewährung eines Darlehens für notwendig erachtet, vom Darlehensnehmer alle Dokumente verlangen, die die Rechte, die dieser an den Gegenständen geltend machen kann, belegen. Bei den verpfändeten Gegenständen darf es sich nur um bewegliche körperliche Güter handeln, die einen nennenswerten Wert haben können und sich in gutem Zustand befinden. Sie werden von gerichtlichen Auktionatoren bewertet, die vom CMP ausgewählt werden. Der Darlehensnehmer ist dafür verantwortlich, dass die verpfändeten Gegenstände vor ihrer Hinterlegung zollrechtlich in Ordnung sind (Zollinfo Tel. 0 811 204 444 oder schreiben Sie an Siehe E-Mail). Der Leihbetrag wird dem Entleiher sofort ausgehändigt, und zwar in bar bis zu 3000 EUR und per Scheck oder Überweisung darüber hinaus.

VERTRAGSDAUER: Das Darlehen wird für die Dauer eines Jahres gewährt. Es kann verlängert werden. Der Kreditnehmer kann sein Eigentum jederzeit durch Rückzahlung des Darlehenskapitals, der Zinsen und der fälligen Kosten räumen. Der Kreditnehmer kann nach einer Frist von drei Monaten bereits vor Ablauf des Vertrags, spätestens jedoch einen Monat vorher, den Verkauf seiner Immobilie beantragen. Die Verkaufsmodalitäten werden dann in einem separaten, unterzeichneten Nachtrag festgelegt
Stirbt der Kreditnehmer vor Ablauf des Darlehens, wird der Vertrag mit seinem Nachfolger oder seinen Nachfolgern fortgesetzt. Diese haben dann die gleichen Rechte und Pflichten wie der Verstorbene. Bei mehreren Nachfolgern muss ein Bevollmächtigter benannt werden, der sie vertritt. Seine Identität und seine Kontaktdaten werden dem CMP so schnell wie möglich mitgeteilt. Die Vollmacht muss ausdrücklich die Befugnis des Bevollmächtigten zum Zweck der Vereinnahmung eines eventuellen Boni und gegebenenfalls die Befugnis zur Verlängerung oder Beendigung des Darlehens vorsehen. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Schreibens des CMP, in dem die Nachfolger über die Notwendigkeit der Ernennung eines Bevollmächtigten informiert werden, kein Bevollmächtigter ernannt wird, kann der CMP beschließen, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Darlehens wird die Rückzahlungsforderung fällig. Die Nachfolger werden über die vorzeitige Fälligkeit der Schuld informiert. Erfolgt innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung der Nachfolger über die vorzeitige Fälligkeit keine Antwort, kann die CMP das Pfandgut unter den hier festgelegten Bedingungen verkaufen.

KEIN WIDERRUFSRECHT: Das Widerrufsrecht gilt nicht für Pfandleihgeschäfte.

DECKENANERKENNUNG: Das dem Kreditnehmer ausgehändigte Doppel des Darlehensvertrags stellt die Anerkennung der Hinterlegung des oder der verpfändeten Gegenstände gemäß den Bestimmungen von Artikel D.514-10 des Währungs- und Finanzgesetzes dar.

OPPOSITION: Bei Verlust oder Diebstahl der Einzahlungsbestätigung muss der Entleiher unverzüglich das CMP informieren, das einen Widerspruch registrieren wird. Dieser Widerspruch kann unter Vorlage eines Identitätsnachweises per Post oder vor Ort eingelegt werden. In diesem Fall kann die Freigabe erst zu dem im Vertrag bei der Einstellung festgelegten abgelaufenen Termin erfolgen. Der Widerspruch steht dem Verkauf nicht entgegen, wenn keine Verlängerung oder Freigabe zu dem im Vertrag festgelegten abgelaufenen Termin erfolgt. Dem Kunden kann auf Wunsch ein Duplikat der Hinterlegungsbestätigung (gegen eine Gebühr von 2€ inkl. MwSt.) ausgehändigt werden.

MODALITÄTEN DER VERLÄNGERUNG: Bei Ablauf kann der Vertrag vorbehaltlich der Zustimmung des CMP und der Zahlung der fälligen Zinsen und Gebühren verlängert werden. Die Verlängerung führt zur Erstellung eines neuen Vertrags, der den am Tag der Verlängerung geltenden allgemeinen und besonderen Bedingungen unterliegt. Es wird dann eine neue Schätzung des Pfandes vorgenommen, die eine Änderung des geliehenen Kapitals zur Folge haben kann. Im Falle einer Wertminderung ist der Kreditnehmer verpflichtet, den Überschuss des geliehenen Kapitals zurückzuzahlen.

PERSÖNLICHER BEREICH: Die CMP stellt dem Kreditnehmer einen gesicherten Bereich zur Verfügung, der auf der Website https://www.creditmunicipal.fr aktiviert werden kann. Dieser kostenlose Service ermöglicht die Überwachung und Verlängerung des Fernvertrags in entmaterialisierter Form sowie die Verwaltung seiner persönlichen Informationen. Durch die Aktivierung der papierlosen Beziehung in seinem persönlichen Bereich erklärt sich der Kreditnehmer ausdrücklich damit einverstanden, alle Dokumente, alle vorvertraglichen Informationen und ganz allgemein alle Korrespondenz im Zusammenhang mit der Verwaltung seiner Verträge in papierloser Form zu erhalten und / oder alle Dokumente, die von der CMP angefordert werden, in papierloser Form zu übermitteln. Der Kreditnehmer erkennt ebenfalls an, dass er in der Lage ist, die Vertragsbeziehung aus der Ferne zu verfolgen und dass diese Art der Kommunikation seiner Situation angemessen ist. In diesem Rahmen erklärt sich der Kreditnehmer damit einverstanden, dass die CMP ihm E-Mails an die von ihm mitgeteilten Kontaktdaten sendet, um ihn über die Verfügbarkeit einer Information oder eines Dokuments zu informieren, die/das im gesicherten persönlichen Bereich zur Verfügung gestellt wird. Der Kreditnehmer kann jederzeit verlangen, dass ihm die Informationen und Dokumente in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

ZINSEN, GEBÜHREN UND STRAFEN: Die Zinsen und Gebühren sind am Ende der Laufzeit zahlbar. Sie setzen sich aus den Darlehenszinsen und den Depotgebühren zusammen, die in den besonderen Bedingungen festgelegt sind. Die Zinsen und Gebühren werden von Datum zu Datum berechnet, beginnend mit dem Einstellungsdatum und endend mit dem Freigabedatum oder dem Fälligkeitsdatum im Falle einer Verlängerung. Jeder Zahlungsverzug führt zu einer Strafe von 0,50 % pro angefangene zwei Wochen, die auf den Betrag des geliehenen Kapitals berechnet wird, bis zu einer Höchstgrenze von 12 zweiwöchigen Zahlungen.

ZAHLUNGSMODALITÄTEN: Leihverlängerungen können bis zu einem Betrag von 1.500 Euro per Kreditkarte im persönlichen Bereich oder auf dem Postweg per Scheck oder Banküberweisung vorgenommen werden; Scheckzahlungen müssen an den Rechnungsführer des CMP gerichtet sein, Überweisungen müssen den Namen des Inhabers und die Vertragsnummer enthalten. Bei Auslösung am Schalter werden die Pfandgegenstände sofort gegen vollständige Bezahlung ausgehändigt: in bar innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenzen, per Überweisung (EWR-Zone), per Bankscheck eines in Frankreich zugelassenen Instituts, dem die Mitteilung über die Transaktion mit den Bankdaten des Kontos, von dem die Gelder überwiesen wurden, beiliegt, oder per Kreditkarte. Bei allen Zahlungen müssen die Gelder von einem persönlichen Konto stammen, Zahlungen von Unternehmen werden nicht akzeptiert. Wenn ein Dritter mit der Räumung beauftragt wird, muss er über eine unterzeichnete Originalvollmacht, den Originalvertrag, einen eigenen gültigen Ausweis und den gültigen Ausweis des Vertragsinhabers verfügen. Barzahlungen für die Vertragsfreigabe sind auf 3.000 Euro pro Kunde und Kalenderjahr begrenzt.

ZAHLUNGSVERSAGEN UND VERKAUFSMODALITÄTEN VON PFANDGÜTERN: Bei Fälligkeit, fehlender Freigabe oder Erneuerung werden die Gegenstände nach einer Entscheidung des Generaldirektors des CMP, die durch einen Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vollstreckbar gemacht wird, ohne Frist oder Vorankündigung öffentlich versteigert. Die Versteigerungen werden mindestens 10 Tage im Voraus angekündigt, durch Aushang auf der Website des CMP https://www.creditmunicipal.fr und vor Ort. In Anwendung der Bestimmungen von Artikel D514-18 des CMF sind vom Kreditnehmer an das CMP Verkaufskosten in Höhe von 15 % des Zuschlagsbetrags zu entrichten. Sobald ein Pfandgut unter den für eine Versteigerung vorgesehenen Gegenständen aufgeführt ist, kann es nicht mehr zurückgezogen werden, es sei denn, der Kreditnehmer zahlt die fälligen Beträge mindestens 15 Tage vor dem Versteigerungstermin an das CMP. In diesem Fall schuldet der Entleiher dem CMP eine Rücknahmegebühr in Höhe von 5 % des Schätzpreises.

VERKAUFSBONI: Der Boni, der sich aus einer Versteigerung nach Abrechnung von Kapital, Zinsen, Kosten und Gebühren ergeben kann, steht dem Kreditnehmer für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Datum der Versteigerung zur Verfügung. Die Auszahlung des Boni erfolgt per Überweisung nach Übermittlung einer auf den Namen des Kreditnehmers lautenden Bankverbindung und einer Kopie des Personalausweises des Kreditnehmers. Nach Ablauf der Zweijahresfrist fällt der Betrag des Boni endgültig an die CMP.

VERLUST UND SCHÄDIGUNG: Die Gegenstände werden vom CMP während der Dauer der Ausleihe aufbewahrt. Jegliche Beanstandung muss bei der Rückgabe der verpfändeten Gegenstände schriftlich erfolgen. Bei Verlust aller oder eines Teils der verpfändeten Gegenstände durch die Einrichtung wird der Entleiher durch die Zahlung einer Summe entschädigt, die dem bei der Einstellung vorgenommenen Schätzwert des Gegenstands entspricht, zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 25 % und abzüglich der fälligen Beträge. Bei Beschädigung des verpfändeten Gegenstands kann der Kreditnehmer diesen dem Institut überlassen, wobei er eine Entschädigung in Höhe des bei der Verpfändung vorgenommenen Schätzwerts des Gegenstands zuzüglich einer Pauschalentschädigung von 25 % und abzüglich der fälligen Beträge zu zahlen hat. In diesem Fall kann der Gegenstand auf eigene Rechnung der Einrichtung versteigert werden. Zieht der Kreditnehmer es vor, diesen Gegenstand in unverändertem Zustand zurückzunehmen, erhält er eine Entschädigung, deren Betrag der Differenz zwischen dem aktuellen Wiederbeschaffungswert des Gegenstands, wie er von einem Schätzer der Einrichtung geschätzt wird, und dem Wert, der bei der Hinterlegung geschätzt worden war, entspricht. Die Beschädigung von Gegenständen durch Insektenstiche oder Würmer bei Möbeln und Holzgegenständen und durch Oxidation von Metallen sowie alle Beschädigungen aufgrund von Temperaturschwankungen geben keinen Anspruch auf Entschädigung.

INFORMATIK UND FREIHEITEN: Die persönlichen Daten des Darlehensnehmers werden unter der Verantwortung des CMP für die Ausführung und Verwaltung der Darlehensverträge, zur Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen in Bezug auf die internen Kontrollen der Finanzinstitute und die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Verfolgung der legitimen Interessen des CMP an der Steuerung der Geschäftstätigkeit (Statistiken), der Verwaltung von Beschwerden und Rechtsstreitigkeiten verwendet. Die Angabe der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsabschluss des Darlehens zwingend erforderlich. Diese Daten sind für die bevollmächtigten Mitglieder des CMP und seine Subunternehmer bestimmt und können gegebenenfalls an die zuständigen Kontrollbehörden weitergeleitet werden. Sie werden für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Ende der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Sie haben das Recht auf Zugang, Berichtigung, Widerspruch, Einschränkung, Löschung und Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679. Vorbehaltlich der Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises können Sie diese Rechte durch eine einfache Anfrage an Crédit Municipal de Paris, Délégué à la Protection des Données, 55 rue des Francs Bourgeois 75004 Paris oder an die Adresse Siehe E-Mail ausüben. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten nicht respektiert werden, können Sie eine Beschwerde an die CNIL 3 Place de Fontenoy TSA 80715 75334 Paris Cedex 07 oder an die Website www.cnil.fr/fr/plaintes richten.

KAMPF GEGEN KAPITALWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG (KAMPF GEGEN GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG): Gemäß den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (KAMPF GEGEN GELDWÄSCHE UND TERRORISMUSFINANZIERUNG) sind Anfragen nach Informationen über die berufliche, wirtschaftliche und finanzielle Situation (insbesondere Einkommenshöhe, berufliche Tätigkeit, Vermögen usw.) sowie über die Art und Weise, wie eine Person eine Beziehung eingeht, verboten..) und die Art der Geschäftsbeziehung (insbesondere Herkunft der Gelder, Bestimmung der Gelder usw.) fallen unter die Sorgfaltspflicht zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, die im Währungs- und Finanzgesetz vorgesehen ist. Die Weigerung, alle vom CMP geforderten Informationen zu übermitteln, kann zur Verweigerung der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung oder gegebenenfalls zum fristlosen Abbruch der Geschäftsbeziehung führen. Darüber hinaus werden zusätzliche Wachsamkeitsmaßnahmen gegenüber politisch exponierten Personen im Sinne von Artikel R. 561-18 des Währungs- und Finanzgesetzes umgesetzt (Herkunft des Vermögens und der Gelder, die in die Geschäftsbeziehung involviert sind).

INFORMATIONEN ZUR BEARBEITUNG VON STREITIGKEITEN: Im Falle einer Beschwerde bitten wir Sie, uns unter der folgenden Adresse zu kontaktieren: Crédit Municipal de Paris - Réclamation 55 rue des Francs Bourgeois, 75004 Paris,), oder an die Adresse Siehe E-Mail. Im Falle einer ungelösten Streitigkeit können Sie Ihre Beschwerde dem Ombudsmann des Crédit Municipal de Paris unterbreiten an : Monsieur Le Médiateur de l'ASF, 24 avenue de la Grande Armée, 75854 Paris Cedex 17 oder auf der Website des Ombudsmanns: www.asf-france.com/mediation.

GARANTIE DER WERTPAPIERE UND EINLAGEN: Der Kunde wird darüber informiert, dass die CMP dem Mechanismus der Wertpapier- und Einlagensicherung beigetreten ist, der in Artikel L.3221 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes und in den Verordnungen Nr. 99-14, Nr. 99-15, Nr. 99-16 und Nr. 99-17 des Comité de la Réglementation Bancaire et Financière (Ausschuss für Banken- und Finanzregulierung) vorgesehen ist. Der Fondsgarantiemechanismus soll die Forderung entschädigen, die sich insbesondere aus der Nichtverfügbarkeit von Barmitteln ergibt, die bei einem Mitgliedsinstitut hinterlegt sind. Die Entschädigungshöchstgrenze liegt bei 100.000 EUR pro Institut und Einleger. Weitere Informationen zu den Bedingungen (insbesondere zu den Ausschlüssen) oder Fristen für die Entschädigung können beim : Fonds de garantie des dépôts et de Résolution (FGDR), 65 rue de la Victoire 75009 Paris, Tel. 01 58 18 38 08.

AUTORITE DE CONTROLE PRUDENTIEL ET DE RESOLUTION: Diese Behörde hat die Aufgabe, die Qualität der Finanzlage der Unternehmen in den von ihr beaufsichtigten Sektoren zu überwachen. Ihre Kontaktdaten lauten wie folgt: ACPR 4, Place de Budapest, 75436 Paris Cedex 09.

DIRECTION REGIONALE DES ENTREPRISES, DE LA CONCURRENCE, DE LA CONSOMMATION, DU TRAVAIL ET DE L'EMPLOI D'ILE DE FRANCE: Ihre Kontaktdaten lauten: 21, rue Madeleine Vionnet 93300 Aubervilliers.