Pfandleihhaus

Liste der akzeptierten Belege

  • Nationaler Personalausweis aus Frankreich oder einem EU-Mitgliedstaat*.
  • Französischer oder ausländischer Reisepass
  • Ausweis für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)** oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)***.
  • Von den französischen Behörden ausgestellter Aufenthaltstitel oder vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, zusammen mit dem Originalpass
  • Reiseausweis für Flüchtlinge

*: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

**: Island, Liechtenstein, Norwegen / *** EWR + Schweiz

  • Letzter Steuer- oder Nichtsteuerbescheid
  • Letzter Bescheid über die Wohnsteuer
  • Rechnung oder Vertragsbestätigung eines Energie- oder Wasserversorgers, eines Festnetz- oder Mobiltelefonanbieters oder eines Internetanbieters
  • Jährliche Versicherungsbestätigung für den Hauptwohnsitz
  • Gültige Anspruchsbescheinigung der Sozialversicherung
  • Anspruchs- oder Zahlungsbescheinigung der Caisse d'Allocations Familiales (Kindergeldkasse)
  • Mietvertrag oder Mietquittung, auf der die Kontaktdaten des Vermieters und des Mieters angegeben sind

Wenn Sie beherbergt werden, können Sie zusätzlich zu Ihrem französischen Personalausweis, Ihrem französischen Reisepass oder Ihrer Aufenthaltsgenehmigung einen auf den Vor- und Nachnamen des Beherbergers lautenden Wohnsitznachweis zusammen mit seinem gültigen Ausweisdokument sowie eine ordnungsgemäß ausgefüllte Unterkunftsbescheinigung vorlegen.

Muster der Unterkunftsbescheinigung herunterladen